Ist die gem. § 22 Abs. 1 WEG notwendige Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung auch außerhalb eines formellen Beschlussverfahrens möglich?
https://www.lobenthal.de/wp-content/uploads/2022/11/Lobenthal-Logo.svg00lobenthalhttps://www.lobenthal.de/wp-content/uploads/2022/11/Lobenthal-Logo.svglobenthal2019-05-17 10:20:322019-05-17 10:20:32Zustimmung zu einer baulichen Veränderung nur durch Beschluss?