Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf Umsetzung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, durch eine Klage den Verwalter zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zwingen.

LG Frankfurt/M., Beschluss vom 15.02.2017, 2-13 S 128/16