Nutzung einer Teileigentumseinheit als „Eltern-Kind-Zentrum“?

In einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als „Laden mit Lager“ bezeichnet ist, kann ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf.

BGH, Urteil vom 13.12.2019 Az. V ZR 203/18