Polizei bricht Tür auf – zahlt der Mieter?

Welche Rechte hat der Vermieter, wenn Dritte die Mietsache beschädigen oder zerstören und der Mieter dies provoziert hat? Typischer Fall sind Schäden aufgrund von Polizei- oder Feuerwehreinsätzen, die vom Mieter verursacht werden. Hier stellt sich die Frage, ob sich der Vermieter im Wege des Schadensersatzes beim Mieter nicht schadlos halten kann. Demgegenüber muss aber beachtet werden, dass in manchen Fällen der Mieter vielleicht Anlass zum Einsatz der Ordnungsbehörden oder Rettungsdienste gegeben hat, letztlich für die vorgekommenen Schäden aber nicht unmittelbar verantwortlich gemacht werden kann. Einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof aktuell klären müssen.

Vgl.: BGH, Urt. v. 14.12.2016 – VIII ZR 49/16