Schätzung des Wärmeverbrauchs; Vergleichbarkeit von Räumen gemäß § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenV
Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenV kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat.
BGH, Urteil vom 27.10.2021, Az. VIII ZR 264/19