Verständliche Angaben des Vermieters zu geplanten Erhaltungsmaßnahmen in der Mietwohnung

Nur die Mitteilung für Laien verständlicher Angaben zu geplanten Erhaltungsmaßnahmen genügt dem Informationsinteresse des Mieters als Verbraucher.

LG Berlin, Beschluss vom 18.02.2019, Az. 65 S 5/19