Welche Nachweise kann die Bank verlangen?

Der ehemalige Verwalter muss jedenfalls nicht ohne Weiteres rechtlich gar nicht erforderlichen Erklärungen der Bank gegenüber abgeben, nur um „bankinternen“ Vorgaben Genüge zu leisten.

LG Frankfurt/Main, Urteil v. 24.06.2021, Az. 2 -13 S 35/20