„Du kommst hier nicht rein“ – der fremde Dritte auf der Eigentümerversammlung
In einer Wohnungseigentümerversammlung kann auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit stillschweigend verzichtet werden, indem die anderen Eigentümer in Kenntnis der Anwesenheit von Dritten diese nicht rügen und im Weiteren widerspruchslos an der Versammlung teilnehmen.“ Auszugsweise aus LG München I, Urt. v. 29.01.2015 – 36 S 2567/14 WEG