Keine Mieterabrechnung ohne WEG-Abrechnung?
„Die Betriebskostenabrechnung des vermietenden Wohnungseigentümers ist auch dann wirksam, wenn die zu Grunde liegende Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht von dieser beschlossen wurde.“
LG Darmstadt, Urt. v. 05.02.2016 – 6 S 143/15 (nicht rechtskräftig; Rev: VIII ZR 50/16).